Soziales Honorar

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Soziales (reduziertes) Honorar

Beratung ist kostbar, darf aber nicht kostspielig sein. Denn darunter leiden insbesondere diejenigen Menschen, die eine psychologische Beratung in Anspruch nehmen möchten, aber wenig Geld haben. Psychologische Beratung sollte für jedermann bezahlbar sein. Deshalb gewähre ich Menschen mit niedrigem Einkommen ob Einzelpersonen, Paaren oder Familien bei entsprechendem Nachweis gerne eine Ermäßigung auf das sonst übliche Honorar.

Dazu gehören zum Beispiel Geringverdiener, Arbeitssuchende, ALG-Empfänger, Wohngeldempfänger, Auszubildende, Studenten usw. Die Ermäßigungen errechnen sich individuell. Sie können sowohl für Einzel- als auch Paarberatungen in Anspruch genommen werden.

Gerne informiere ich Sie individuell über dieses Angebot.

Natürlich werden alle Daten streng vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht gemäß §203 StGB.

Bitte informieren Sie mich schon bei der Terminvereinbarung über den Wunsch nach dem Sozialen Honorar, damit wir Fragen zu den Voraussetzungen und gegebenenfalls erforderlichen Nachweisen direkt klären können.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, auf die kein Rechtsanspruch besteht.